AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Für jede von uns, der DGM GmbH - Die Gestalter und Macher (DGM) auszuführende Leistung sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschlägig.
(2) Die AGB gelten ohne Rücksicht darauf, ob wir die Leistungen selbst planen, herstellen oder erbringen. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind (z.B. Kündigung, Fristsetzung etc.) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(6) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Wir erbringen Leistungen in den Bereichen Digitaldruck und Werbetechnik, insbesondere Fahrzeugbeschriftungen, Beschilderungen und Beschriftungen jeglicher Art; Raumgestaltung, insbesondere für Veranstaltungen und Showrooms sowie Leistungen im Bereich der digitalen Welten, insbesondere durch die Schaffung von virtuellen Räumen und interaktiven Raummodellen. Welche Leistungen im Einzelnen erbracht werden, ergibt sich aus dem Vertrag (Vertragsgegenstand). Bei Werbeanlagen, Leit- und Displaysystemen, die inklusive Montage angeboten werden, sind -sofern diese Leistungen nicht gesondert ausgewiesen werden- im Preis nicht enthalten: Verlegung Niederspannungszuleitung bis zum Montageort, Gerüststellung oder evtl. Hebefahrzeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten, Einholung von Genehmigungen (z.B. Stellplatz für Montagefahrzeuge, Baugenehmigung).
(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Layouts, Entwürfe, technische Dokumentationen (Pläne, Skizzen, Berechnungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden.
(3) Die Maße unserer Planungen und Layouts beruhen auf den jeweils durch den Kunden bereitgestellten Angaben. Für die Richtigkeit der Maße trägt der Kunde die Verantwortung, sofern wir die Maße vor Ort durch entsprechende Beauftragung und Vergütung nicht selbst ermittelt haben.
(4) Die Bestellung der jeweiligen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Unsere Annahme des Vertragsangebots kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistungen erklärt werden.

§ 3 Urheberrechte und Datenschutz
(1) An Layouts, Entwürfen, technischen Dokumentationen (Plänen, Skizzen, Berechnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen), Kostenvoranschlägen und sonstigen Produkt- und Konzeptbeschreibungen behalten wir uns das Urheberrecht vor, auch wenn wir diese nur in elektronischer Form an den Kunden herausgeben. Sämtliche Unterlagen und Informationen dürfen Dritten ohne unsere ausführliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes verbleibt das Urheberrecht an den unter Abs. 1 genannten Unterlagen und den von uns hergestellten Werken bei uns. Der Kunde erwirbt mit Zahlung des vereinbarten Entgeltes die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung unter dem Vorbehalt einer zusätzlichen Vergütungspflicht.
(3) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die unter Abs. 1 benannten Unterlagen anderweitig zu verwenden oder das durch uns geplante Werk selbst oder durch Dritte herrichten zu lassen. Das gleiche gilt auch für Nachbauten und Reproduktionen der Unterlagen und bereits einmal von uns hergestellter Werke.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vornahme von Änderungen an den unter Abs. 1 genannten Unterlagen und an hergestellten Werken ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zu unterlassen.
(5) Werden die vorstehenden Verpflichtungen durch den Kunden verletzt, so verpflichtet er sich, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, zur Bezahlung einer angemessenen Nutzungsgebühr.
(6) Wir sind berechtigt, unsere Firma in angemessener Größe an den von uns oder nach unseren Plänen hergestellten Werken anzubringen.
(7) Stellt der Kunde zur Planung oder Herstellung des Vertragsgegenstandes Materialien oder Unterlagen zur Verfügung, übernimmt er die Gewähr dafür, dass durch die Planung, Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob bei der Verwendung der vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Materialien und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für die Schäden, die aus der Verletzung von etwaig bestehenden Schutzrechten erwachsen, aufzukommen.
(8) Die vom Kunden übermittelten Daten zur Auftragsbearbeitung werden von uns für die Dauer der Vertragserfüllung gespeichert. Die Rückführung und Weitergabe der Daten sowie deren längerfristige Speicherung z.B. für wiederholte Aufträge, erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die voraussichtliche Lieferfrist wird individuell mit dem Kunden vereinbart bzw. von uns bei Annahme des Vertragsangebots angegeben.
(2) Die Einhaltung der Frist für die Leistung setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zur Ausführung der Leistung vorzulegenden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, die rechtzeitige Freigabe der von uns vorgelegten Layouts und Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die Einhaltung sonstiger Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere wegen Nichtverfügbarkeit der Leistung, wegen Ausbleiben oder wegen Verspätungen von benötigten Zulieferungen nicht eingehalten werden können, wird der Kunde darüber unverzüglich unter Mitteilung der neuen, voraussichtlichen Lieferfrist informiert. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Wird aus einem der vorgenannten Gründe die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir haben in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die wir im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

§ 5 Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen werden jeweils gesondert vereinbart.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackungs- und Transportkosten werden zusätzlich berechnet, falls dies nicht anders vereinbart wurde.
(2) Layouts, Entwürfe und Zeichnungen werden zu den bei Vertragsschluss geltenden Preisen erstellt. Mehrkosten für Vertragsänderungen gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden.
Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.
(4) Die vereinbarte Vergütung ist – wenn vertraglich im Einzelfall nicht abweichend geregelt – fällig und zu zahlen bei Leistungen in den Bereichen
- Werbetechnik und Digitaldruck zu 100% bei Abnahme;
- Raumgestaltung und digitale Welten zu 50% bei Auftragsbestätigung und zu 50% bei Abnahme.
(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
(7) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet unserer anderen Rechte – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe auf den offenstehenden Betrag zu zahlen. Wir sind berechtigt, für jede Zahlungserinnerung und jede Mahnung dem Kunden € 10,00 zu berechnen. Im Falle des Verzugs des Kunden mit fälligen Zahlungen, sind wir auch berechtigt die Zahlung der gesamten Vergütung sofort zu verlangen und die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Zahlung abhängig zu machen.
(8) Welche der uns in den Fällen der Abs. 6 und 7 zustehenden Ansprüche im Einzelfall geltend gemacht werden, steht in unserem freien Ermessen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Vertragsgegenstand vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstände dürfen vor vollständiger Zahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ist dies nicht der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere offenstehenden Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
(4) Die unter § 3 Abs. 1 genannten Unterlagen bleiben bis zur Zahlung des vollständigen Entgelts in unserem Eigentum, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 8 Mängelansprüche des Kunden
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Angaben in Prospekten, Zeichnungen, Layouts, Plänen o.ä., die nicht ausdrücklich durch Inbe-zugnahme in unserem Angebot zum Inhalt des Vertrages im Einzelfall gemacht wurden, beschreiben nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Keine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit stellen dar:
- Farbabweichungen zu von uns verwendeten Mustern, wenn die Farbabweichung ausschließlich darauf beruht, dass die bemusterte Farbe vertragsgemäß auf einem vom Muster unterschiedlichen Material aufgebracht wird,
- Abweichungen, die auf Eigenleistungen des Kunden, durch den Kunden eigenmächtig vorgenommene Veränderungen oder falscher Handhabung der gelieferten Sache durch den Kunden beruhen,
- Farb- und Maßabweichungen, die im Toleranzbereich einschlägiger technischer Vorschriften liegen,
- Bei Offset- und Siebdruck: Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5%

§ 9 Sonstige Haftung
(1) Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 10 Kündigung
Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung des Vertrags, insbesondere das freie Kündigungsrecht des Bestellers gemäß § 649 BGB wird ausgeschlossen. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund und die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme des Vertragsgegenstands.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel unserer Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 64380 Roßdorf. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.